Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Informationen für private Krankenversicherungen
Die zurzeit gültige Fassung der GOÄ sieht keinerlei schmerztherapeutische Ziffern vor.
Dies ist auch nicht verwunderlich, da die GOÄ zwar in Teilen immer wieder reformiert wurde, die ursprüngliche Fassung aber aus den späten 80iger Jahren des vorigen Jahrhunderts stammt und seitdem nicht mit Ziffern für die Behandlung chronisch Schmerzkanker ergänzt wurde. Die privaten Krankenversicherer verweigern derzeit meist auch die Anerkennung der Analogziffern 30A und 31A, vor allem der 34A, obwohl das Ertragen chronischer Schmerzen eindeutig eine „lebensverändernde Erkrankung“ darstellt und das Leben der Betroffenen unerträglich beeinflussen und einschränken kann.
Da jahrzehntelange Bemühungen der Versicherungsträger, der Ärztekammern und der Kassenärztlichen Vereinigungen um eine entsprechende Reform ergebnislos blieben, hat sich daher unser Verband dazu entschlossen, das Recht der Patienten auf eine würdige Versorgung chronischer Schmerzen auf dem Vergütungsniveau der gesetzlichen Versicherer in eigener Regie einzufordern. In unserer Mitgliederversammlung vom 27.06.2015 haben wir daher einen Abrechnungsmodus verabschiedet, der es erlaubt, eine adäquate schmerztherapeutische Versorgung auch der Patienten der Privatversicherten durchzuführen. Das unseren Mitgliedern empfohlene Kostenübernahmeschreiben finden Sie auf dem folgenden Link.
Aus diesem Kostenvoranschlag wird ersichtlich, dass unsere Entgeltvorstellungen maßvoll und angemessen sind und wir keine Zahlungen erwarten, die über das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Wir werden allerdings in Zukunft keine weiteren Therapien mehr ausführen, die von den Unfallversicherungsträgern nicht auf diesem Niveau vergütet werden.