Der Berufsverband QuAN!

Qualifizierte Algesiologen in Niedersachsen

Gegründet im Jahre 2002, um den qualifizierten Schmerztherapeuten Niedersachsens eine Plattform zu bieten, mittels derer diese Schmerztherapeuten an die Öffentlichkeit treten können. Der Berufsverband vertritt dabei vor allem die Schmerztherapeuten gegenüber öffentlichen Körperschaften, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften, aber auch gegenüber legislativen Einrichtungen wie Gesundheits- und Sozialministerium.

Der Verein

Der Zweck des Vereins ist lt. Satzung wie folgt festgelegt.

  1. Förderung der algesiologischen Grundversorgung in Niedersachsen.
  2. Förderung der Integration der nach der sogenannten Schmerztherapievereinbarung qualifizierten Ärzte in einem Berufsverband.
  3. Förderung des interdisziplinären Austauschs von qualifizierten Algesiologen mit therapeutisch qualifizierten Psychologen und Physiotherapeuten.
  4. Die Förderung von Aus-, Weiter- und Fortbildung von Ärzten, Psychologen und Angehöriger anderer an der Schmerzforschung, Diagnostik und Therapie in Niedersachsen interessierter Berufe.
  5. Veranstaltung von wissenschaftlichen Tagungen
  6. Die Vermittlung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Informationen gegenüber der Öffentlichkeit in Niedersachsen.
  7. Die Beratung von Gesundheitsbehörden und anderen Einrichtungen des öffentlichen Lebens bei relevanten Themen.
  8. Die Durchführung jeglicher anderer Maßnahmen, die der relevanten Lehre, Forschung und Behandlung förderlich sind.

Die Mitgliedschaft

Als Mitglieder des QuAN! kommen nur Ärzte in Betracht, die an der „Qualitätssicherungsvereinbarung zur therapeutischen Versorgung chronisch kranker Patienten gemäß § 135 Abs. 2 SGB V“ (kurz Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie oder Schmerztherapievereinbarung) teilnehmen.

» Download PDF Schmerztherapievereinbarung

Die Schmerztherapievereinbarung unterscheidet sich ganz wesentlich von der Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“ der Bundesärztekammer.

» Download PDF Spezielle Schmerztherapie

Die Unterscheidung zwischen der Zusatzbezeichnung spezielle Schmerztherapie und der Teilnahme an der Schmerztherapievereinbarung ist für unseren Verband entscheidend. Die Zusatzbezeichnung spezielle Schmerztherapie können Ärzte führen, die einmal diese Qualifikation erfüllt haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Ärzte 0,5% oder 99% ihrer Arbeitszeit mit der Problematik kranker Patienten verbringen oder nicht. Der Patient auf der Suche nach einer geeigneten Behandlung für seine chronische Schmerzkrankheit hat daher keine Garantie, dass sich ein Arzt mit der Zusatzbezeichnung spezielle Schmerztherapie tatsächlich mit seinem Krankheitsbild auskennen wird.

Anders ist es dagegen bei Ärzten, die an der Schmerztherapievereinbarung teilnehmen. Die Teilnahme dieser Vereinbarung ist nämlich nur für den möglich, der sich während mindestens 50% seiner Arbeitszeit mit chronischen Schmerzkrankheiten beschäftigt. Aus der einfachen Devise „was ich oft mache, mache ich auch gut“ ergibt sich die Schlussfolgerung, dass der therapiesuchende Patient bei einem Teilnehmer der Schmerztherapievereinbarung einen Arzt treffen wird, der sich nicht nur mit den spezifischen Krankheitsbildern auskennt, sondern der auch darüber informiert ist, dass ein solches Krankheitsbild nicht nur auf körperliche Beschwerden eingeengt werden kann, sondern der auch das gesamte komplexe biopsychosoziale Geschehen des chronischen Schmerzes bei der Diagnostik und der weiteren Therapie berücksichtigen wird.

Die Vorteile

Einschlägige Suchplattformen der kommerziellen Anbieter, aber auch der Ärztekammern, unterscheiden hier leider nicht zwischen den beiden Qualifikationen. Gleiches gilt auch für die Suchplattform der Krankenkassen AOK, BEK/GEK und TKK, die in ihrer „weißen Liste“ auch nur die Suche nach der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie zulassen.

Daher haben wir auf unserer vorliegenden Website auch einen Bereich integriert, in dem betroffene Patienten, aber auch überweisende Ärzte oder Institutionen wie Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften Auskunft darüber erhalten, wo in ihrer Nähe ein Arzt zu finden ist, der als Teilnehmer der Schmerztherapievereinbarung und Mitglied in unserem Verband in der Lage ist, qualifizierte Schmerztherapie zu leisten.